Herkunfts-
Kennzeichnungs
Pflicht.
Ab 1. September 2023 sind Großküchen und Gemeinschaftsverpflegungsbetriebe verpflichtet, die Herkunft von Speisen, zu kennzeichnen.
Wen betrifft es?
Verpflichtend betroffen sind Gemeinschaftsverpflegungen, welche Großküchen sind und konstante Personengruppen im Rahmen eines längerfristigen Auftrages bedienen.
Zum Beispiel Betriebskantinen, Ausspeisungen in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, Küchen in Pensionistenheimen, Schulen, Universitäten, etc.
Achtung: Dies gilt auch für kleinere Gemeinschaftsverpfleger:innen, wenn sie die Herkunft freiwillig ausloben.
Folgende Zutaten in Speisen sind zu kennzeichnen:
- Fleisch von Rindern, Schweinen, Geflügel, Schafen, Ziegen oder Wild
- Hierbei geht es um ganze Fleischstücke und auch Geschnetzeltes.
- Faschiertes und Wurst sind nicht kennzeichnungspflichtig.
- Milch und folgende Milchprodukte: Butter, Sauerrahm, Topfen, Naturjoghurt, Schlagobers oder Käse
- Ei und folgende Eiprodukte: Flüssigei, -eigelb, -eiweiß und Trockenei
Bei Milch und Ei sind diese Zutaten zu kennzeichnen, wenn sie als einzelne Speise oder als Beilage angeboten werden oder, wenn sie ein qualitativer Bestandteil einer angebotenen Speise sind.
Alle Informationen finden Sie gesammelt in folgendem Info-Folder:
EUROGAST
Unterstützt.
Durch eine Abfrage der Herkunftsländer bei unseren Lieferanten, stellen wir unseren Kund:innen die Daten in unserem Webshop zur Verfügung und erleichtern damit eine aufwändige händische Suche nach der Zutaten-Herkunft.
Hinweis: Da wir auf unsere Lieferanten angewiesen sind, können wir nur jene Daten unseren Kund:innen bereitstellen, die wir erhalten haben.
Video
Herkunfts-Filter
Wir haben unseren Webshop für unsere Kund:innen angepasst, sodass Sie mittels Filter nach Herkunftsland filtern können und auch auf den Produktdetailseiten die Herkunft einsehen können.